Kantonale Dachverbände

Die Repräsentation von Musliminnen und Muslimen auf regionaler Ebene

Die islamische Vereinslandschaft in der Schweiz ist auf lokaler, kantonaler und nationaler Ebene organisiert. Auf jeder Stufe stehen dabei andere Bedürfnisse von Musliminnen und Muslimen im Vordergrund. So begannen Musliminnen und Muslime seit den 1990er Jahren, Dachverbände auf kantonaler Ebene aufzubauen, um ihre Anliegen und Interessen gegenüber den Behörden zu vertreten. Da die Organisation des Verhältnisses zwischen dem Staat und den religiösen Gruppen weitgehend in die Zuständigkeit der Kantone fällt (Art. 72 BV), hat sich auch die muslimische Organisationslandschaft an dieser politisch-administrativen Gegebenheit orientiert und sich konstituiert, um den Erwartungen der Behörden Rechnung zu tragen, die einen möglichst die interne Diversität der Gemeinschaften repräsentierenden muslimischen Ansprechpartner wünschen. Auch wenn die kantonalen Dachverbände die Mehrheit der lokalen muslimischen Gemeinschaften vertreten, existieren auch davon unabhängige Gemeinschaften.

Eine als Verein organisierte Vertretung der Musliminnen und Muslime

Die Mehrheit der muslimischen Bevölkerung in der Schweiz gehört keinem lokalen Verein an. Folglich vertreten die verschiedenen kantonalen Dachverbände nicht alle Musliminnen und Muslime, sondern jene, die in den Vereinen Mitgliederbeiträge zahlen.

Auch wenn gemäss der 2014 vom BFS durchgeführten Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur (ESRK) die Mehrheit der Musliminnen und Muslime in der Schweiz nur selten an kollektiven Gebeten teilnimmt (46% nie im Laufe der zurückliegenden 12 Monate, 30% zwischen 1 und 5 Mal, 12% zwischen 6 Mal pro Jahr und einmal pro Monat sowie 12% zwischen einmal pro Woche und mehrmals pro Monat), so lassen sich aus diesen Daten keine Rückschlüsse auf die Zahl der Musliminnen und Muslime ableiten, die (zumindest passives) Mitglied eines Vereins sind. Auch liefern diese Zahlen keinen Hinweis darauf, inwieweit Dienstleistungen wie z.B. Seelsorge oder die Durchführung von Bestattungsriten in Anspruch genommen werden.

Antworten auf die Bedürfnisse von Musliminnen und Muslimen im Kanton

In den kantonalen Dachverbände stehen zumeist folgende Anliegen im Vordergrund: die Einrichtung muslimischer Grabfelder, die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, die seelsorgerische Betreuung von Musliminnen und Muslimen in öffentlichen Institutionen (vor allem in Krankenhäusern und Gefängnissenn) sowie die öffentlich-rechtliche bzw. öffentliche Anerkennung der islamischen Gemeinschaften. Darüber hinaus beschäftigen sich die meisten Dachverbände mit Themen wie der Bekämpfung von Diskriminierung und der Verhinderung von Radikalisierung. Sie fungieren zudem schliesslich oftmals als Ansprechpartner, wenn es um Anträge auf Befreiung vom Sportunterricht, um einen Ferientag anlässlich eines religiösen Festes oder um das Kopftuchtragen durch minderjährige Mädchen geht. Derzeit existieren in der Schweiz zehn kantonale bzw. regionale Dachverbände.

Assises der UVAM/VD im «Complexe culturel des musulmans de Lausanne (CCML)». Foto aufgenommen 2022 von D. Dunand. © SZIG

Die Funktionsweise der kantonalen Dachverbände

Die Tätigkeit der kantonalen Dachverbände basiert weitgehend auf Freiwilligenarbeit. Die Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) und die Waadtländer Union Muslimischer Vereine (UVAM) beschäftigen ihren Geschäftsführer bzw. Generalsekretär in Teilzeit. Die kantonalen Dachverbände werden von Vorständen geleitet, die sich jeweils aus Personen unterschiedlicher Mitgliedsvereine zusammensetzen. Vielfach unterhalten die Dachverbände auch Arbeitsgruppen, die sich speziellen Aufgabenfeldern widmen – etwa der Seelsorge in öffentlichen Institutionen oder der Rolle und Tätigkeiten von Imamen. Um Transparenz und Kooperationsbereitschaft mit den regionalen Behörden zu signalisieren, hat die VIOZ eine Grundsatzerklärung verabschiedet, in der sie auch ihr religiöses Selbstverständnis und ihre Position zur Gesellschaftsordnung der Schweiz darlegt.

Die Intensität der Aktivitäten und der öffentlichen Präsenz der kantonalen Dachverbände unterscheidet sich teilweise erheblich. Der grösste Teil der kantonalen sowie der sprachlich-kulturell organisierten Dachverbände hat sich dem 2006 gegründeten nationalen Dachverband Föderation Islamischer Dachverbände in der Schweiz (FIDS) angeschlossen.

Die Herausforderung der Anerkennung

Weil sich die Religionslandschaft in der Schweiz stark verändert hat, beschäftigen sich verschiedene Kantone mit der Frage, wie sie das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften neu definieren können. In einigen Kantonen wie zum Beispiel in Zürich steht dabei die Frage im Zentrum, wie gesellschaftsrelevante Leistungen von nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften gewürdigt und möglicherweise auch vergütet werden können. Ein Beispiel für solche Leistungen ist die muslimische Seelsorge in öffentlichen Institutionen wie Spitälern, Gefängnissen, Asylzentren, Schulen, Heimen etc. Im Kanton Waadt strebt die Waadtländer Union Muslimischer Vereine (UVAM) die öffentliche Anerkennung an. Der Verband reichte in diesem Zusammenhang 2019 eine sogenannte Verpflichtungserklärung ein. Mit dieser Erklärung anerkennt sie die Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere die Vorrangigkeit des Schweizer Rechts oder die Gleichstellung von Mann und Frau.

Abschliessend

Die kantonalen Dachverbände stehen also vor einer doppelten Herausforderung: sie müssen ihren Nutzen zum einen den Musliminnen und Muslimen und zum anderen der Zivilgesellschaft und Politiker gegenüber unter Beweis stellen. Vorstösse die öffentliche Anerkennung erfahren wie solche im Bereich der Seelsorge oder der Radikalisierungsprävention, sind eine wichtige Grundlage, auf Basis derer sich kantonale Dachorganisationen weiter etablieren können.

Kantonale muslimische Dachverbände

  • Basler Muslim Kommission (BMK), Gründungsjahr: 1997; Mitgliedsvereine: 19
  • Dachverband Islamischer Gemeinden der Ostschweiz und des Fürstentums Liechtenstein (DIGO), Gründungsjahr: 2003; Mitgliedsvereine: 17
  • Islamische Gemeinde Luzern (IGL), Gründungsjahr: 2005 (seit 2019 können nur Einzelpersonen Mitglied sein; Moscheevereine haben über einen «Rat der islamischen Vereine» mit je zwei Delegierten beratende Funktion)
  • Islamischer Kantonalverband Bern (IKB), Gründungsjahr: 2020; Mitgliedsvereine: 16
  • Union des Associations Musulmanes de Fribourg (UAMF), Gründungsjahr: 2000; Mitgliedsvereine: 6
  • Union Neuchâteloise des organisations musulmanes (UNOM), Gründungsjahr: 2007; Mitgliedsvereine: 7
  • Union des Organisations Musulmanes de Genève (UOMG), Gründungsjahr: 2006; Mitgliedsvereine: 9
  • Union Vaudoise des Associations Musulmanes (UVAM), Gründungsjahr: 2003; Mitgliedsvereine: 18
  • Verband Aargauer Muslime (VAM), Gründungsjahr: 2004; Mitgliedsvereine: 22
  • Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ), Gründungsjahr: 1995; Mitgliedsvereine: 36