Integrations- und Sicherheitsfragen

Zu Beginn des 21. Jahrhunderts nehmen die Debatten über die Integration von Musliminnen und Muslimen eine neue Gestalt an – sie sind zunehmend defensiv und verteidigenden Charakters und gar auf Fragen der öffentlichen Sicherheit ausgerichtet. Im Zentrum stehen nun weniger die Vereinbarkeit von den islamischen und den westlichen Werten, sondern vielmehr die Risiken, die Musliminnen und Muslime für den sozialen Zusammenhalt und die nationale Sicherheit darstellen könnten. Die Debatten um die Vollverschleierung zeugen von dieser Verschiebung: Niqab oder Burka bringen nicht nur Debatten über die Autonomie und Gleichberechtigung der Frau sowie über den Platz des Islam in der Schweizer Gesellschaft hervor; sondern auch solche über die Risiken, die religiös-fundamentalistische Haltungen für die Schweiz darstellen. Diese defensive Wende hat sich noch verfestigt, als im Zuge der Antiminarett-Initiative im Jahr 2009 muslimische Akteure mit Schweizer Nationalität ideologische, ja sogar politische Formen des Islam in den Vordergrund rückten. Nicolas Blancho, Abdelaziz Qassim Illi und seine Frau Nora Illi (gest. am 23.03.2020), alle drei Gründungsmitglieder des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS), sind Beispiele hierfür.

Imame als Verdächtige

Auch Imame stehen im Zentrum der Polemik. So verteidigte beispielsweise Hani Ramadan, Direktor des Islamischen Zentrums Genf, im Jahr 2002 in einem in Le Monde veröffentlichten Artikel die Steinigung als ein Prinzip, das vor Ehebruch abschrecke. Der in Marokko geborene Imam Yussuf Ibram, der damals in einer Zürcher Moschee arbeitete, rekurrierte 2004 auf dieses Thema, als er sich ebenfalls weigerte, die Steinigung zu verurteilen, die nach seiner Interpretation Teil des islamischen Rechts ist.

Immer wieder erregen Imame durch Inhalte in Predigten oder öffentliche Ausführungen Aufmerksamkeit. Ein Beispiel ist der libysche Imam Abu Ramadan, dessen Äusserungen während einer Predigt für strafrechtlich relevant befunden wurden und der in Folge dessen vom Regionalgericht Biel wegen Rassendiskriminierung verurteilt wurde. Neben der Verurteilung wegen Rassendiskriminierung wurde der Beschuldigte wegen Sozialbetrugs verurteilt. Er ist im Juni 2021 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie zu einer Landesverweisung von sechs Jahren verurteilt worden.

Auch die Rolle der Imame im Zuge von Radikalisierung und Rekrutierungen in Kriegsgebiete ist umstritten. So wird dem äthiopischen Imam aus Winterthur unterstellt, die Abreise von Personen aus der Region in diese Gebiete beeinflusst zu haben. Diese verschiedenen Beispiele zeigen, in welchem Ausmass die Meinungen, die Imame in der Öffentlichkeit oder in ihrer Gemeinschaft äussern, Teil der Debatten über die Integration des Islam in der Schweiz sind. Es ist jedoch zu beachten, dass die von einigen Imamen vertretenen Positionen nicht repräsentativ für die Meinung und die Arbeit aller Imame in der Schweiz sind. Deren Profile, Ausbildung und Integration in der Schweiz sind sehr vielfältig, und die überwiegende Mehrheit von ihnen engagiert sich in einem Geist der Offenheit und interreligiösen Arbeit für ihre lokale Gemeinschaft.

Die Finanzierung von Moscheen und islamischen Verbänden

Weil der Islam nicht öffentlich-rechtlich anerkannt ist, erhebt der Staat keine konfessionelle Steuer, die er den muslimischen Vereinigungen zahlen würde, damit diese sie in den Betrieb ihrer Gemeinschaft investieren können. Die Finanzierung der muslimischen Verbandsstrukturen ist folglich von verschiedenen Quellen abhängig: Mitgliedsbeiträge, private Spenden aus dem In- und Ausland, Hilfen aus einem Drittland, private Stiftungen im In- und Ausland oder die Subventionierung konkreter Projekte durch eine staatliche Institution. Einige Verbände erfahren auch Unterstützung seitens ihrer Mitglieder, zum Beispiel in Form von Sachleistungen wie hauptsächlich Elektro-, Fliesen-, Maler- und Wartungsarbeiten.

Wenn ein Grundstück erworben oder eine Moschee eingeweiht wird, rückt die Frage der Finanzierung des Projekts regelmässig in den Vordergrund. Ist das investierte Geld sauber und rückverfolgbar? Haben die Spender und Spenderinnen eine versteckte Agenda? Welche Rolle spielt der Drittstaat, der das Projekt (teilweise) finanziert, später in den Abläufen des Vereins? Kann ein Verband die Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit respektieren und zugleich durch Mittel aus Ländern finanziert werden, denen dieses Prinzip fremd ist? Solche Debatten wurden beispielsweise in Bezug auf die Finanzierung und Verwaltung der Islamisch-kulturellen Stiftung Genf (besser bekannt als Grosse Moschee von Genf) sowie deren Nähe zum saudischen Regime geführt.

Auch die Finanzierung verschiedener Projekte durch Qatar Charity, wie das von Nadia Karmous initiierte Museum für islamische Zivilisationen in La Chaux-de-Fonds, der muslimische Kultur-Komplex in Lausanne (CCML) sowie zwei weitere Projekte in Biel und Lugano heizten die Diskussion an. In der Deutschschweiz steht vor allem die Rolle der Türkisch-Islamischen Stiftung für die Schweiz (TISS) im Zentrum der Gespräche. Hierbei handelt es sich um die helvetische Abteilung des türkischen Religionsministeriums, das Imame in das Netzwerk aus ihm zugehörigen Moscheen entsendet und finanziert.

Verbände müssen sich in Bezug auf ihre Finanzierungsquellen transparent zeigen und sich zu Vorwürfen positionieren, ihre Strukturen seien an politische oder ideologische Strömungen gebunden. Zurückhaltung dient ihnen in solchen Fällen selten, sondern führt tendenziell dazu, dass sie in Frage gestellt werden, anstatt ein Klima des Vertrauens zu fördern. Die drei Vorwürfe, mit denen sie am meisten konfrontiert werden, sind Mangel an Kompetenzen, die Herkunft von Geldern zu garantieren; die Konten eines Verbandes professionell zu verwalten und das demokratische Funktionieren ihrer Organisation zu gewährleisten.

Der Schatten der Radikalisierung

An der Schnittstelle der öffentlichen Debatten über Imame und die Finanzierung von Moscheen sind die Diskussionen über die Radikalisierung angesiedelt, und zwar vor allem von Jugendlichen, Frauen sowie Konvertitinnen und Konvertiten. Die Gewalt der Attentate, die von mit Al-Qaida oder Daesch in Verbindung stehenden Gruppen verübt wurden, ist oft an eine in den islamisch-eschatologischen Referenzrahmen eingebundene Legitimationsrhetorik geknüpft (z.B. Dschihad, kufr, Hidschra). Aus diesem Grund werden Islam und Terrorismus teils miteinander in Verbindung gebracht.

Im öffentlichen Raum stehen sich allerdings zwei antagonistische Positionen gegenüber: eine die der Ansicht ist, dass der Islam den Keim der Gewalt oder gar des Terrorismus in sich trägt; und eine, die sich weigert, in den Terrorakten irgendeine Verbindung zum Islam zu sehen.

Die Polarisierung des Diskurses verschleiert die Vielfalt der Motivationen, Entwicklungswege und Profile derjenigen, die ein radikales oder terroristisches Verhalten entwickeln. Auf dem Markt der revolutionären Ideologien ist die dschihadistische Bewegung heute jedoch die attraktivste. Es ist unbestreitbar, dass ihre Anhängerinnen und Anhänger die ethische Botschaft, die die Mehrheit der Musliminnen und Muslime mit dem Islam verbinden, nicht teilen. Ebenso ist es jedoch schwierig sich mit der Behauptung zufrieden zu geben, dass die Anhängerinnen und Anhänger der dschihadistischen Ideologie keine Musliminnen und Muslime seien, denn letztere rechtfertigen ihre Taten durch ihre Zugehörigkeit zum Islam und durch eine bestimmte Lesart des Koran und der Sunna. Innerhalb der Debatten wird Musliminnen und Muslimen im Allgemeinen sowie Verbandsführern und Imamen im Besonderen regelmässig vorgeworfen, dass sie keine konkretere Position beziehen und den Terrorismus nicht schärfer verurteilen. Diese relative Schweigsamkeit lässt den Verdacht der Mittäterschaft aufkommen und die Pressemitteilungen der Dachverbände vermögen es kaum, die Unterstellungen vor der Öffentlichkeit zu widerlegen.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Welchen Platz der Islam sowie Musliminnen und Muslime in den öffentlichen Debatten in der Schweiz einnehmen, hängt häufig von Entwicklungen auf internationaler Ebene ab; unabhängig davon, ob es um Sichtbarkeit von Religion, um ideologische Erklärungen und Positionen von Imamen, um die Finanzierung von Verbänden oder um Radikalisierung geht.

Literatur

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Links

Bundesversammlung (2016). Postulat 16.3314 («Postulat Ingold»).Save