Antimuslimischer Rassismus in der Schweiz aus der Perspektive der Fach- und Beratungsstelle DIAC
Im Jahr 2025 haben sich 92 Personen an die Beratungsstelle DIAC gegen antimuslimischen Rassismus in Genf gewandt. Im ersten Halbjahr 2026 waren es bereits über 120 Fälle. Was können wir daraus über die Mechanismen dieser Diskriminierung in der Schweiz ableiten und darüber, wie sie sich insbesondere auf Frauen auswirkt?
Einleitung
Seit 2023 dokumentiert die Beratungsstelle der Stiftung «De l’individuel au collectif» (DIAC) in der Schweiz Fälle von antimuslimischem Rassismus, die von Betroffenen, Angehörigen oder Zeug:innen gemeldet werden. Dieser Artikel stellt die wichtigsten Zahlen aus dem Tätigkeitsbericht 2025 der Beratungsstelle sowie die Daten des ersten Halbjahres 2026 vor und analysiert sie. Der Fokus liegt dabei auf der geschlechtsspezifischen Ausprägung dieser Rassismusform, wie sie sich konkret in den bearbeiteten Fällen, vor allem in der Westschweiz, zeigt.
Fälle nehmen schweizweit zu
Im Jahr 2025 verzeichnete die Beratungsstelle DIAC 92 Anfragen zum Thema antimuslimischer Rassismus, was im Vergleich zu 2024 (106 Fälle) ein stabiles Volumen darstellt. Die Personen, die sich an die DIAC wenden, kommen hauptsächlich aus den Kantonen Genf und Waadt, doch es werden auch Fälle aus Bern, Freiburg, dem Wallis, Neuenburg oder sogar aus dem Ausland gemeldet. Die Kommunikation erfolgt grösstenteils per Telefon, E-Mail oder Messenger, sodass die DIAC auch für Personen erreichbar ist, die weder die Zeit noch die Mittel haben, die Beratungsstelle vor Ort aufzusuchen.
Im Jahr 2025 stellte das Beratungsnetz für Rassismusopfer in den meisten seiner Beratungsstellen einen Anstieg der Fälle von antimuslimischem Rassismus fest. Die Beratungsstelle DIAC verzeichnete in den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 ebenfalls einen sprunghaften Anstieg der Meldungen. Mit über 120 Fällen im ersten Halbjahr wurde die Gesamtzahl von 92 Fällen aus dem Vorjahr bereits übertroffen. Diese Zunahme lässt sich einerseits dadurch erklären, dass die Beratungsstelle DIAC und die Anlaufstellen des Netzes bekannter geworden sind, andererseitsdurch einen zunehmend normalisierten Rassismus, aber auch durch ein Empowerment von Muslim:innen, die mehr Vertrauen aufbringen, gegen Rassismus vorgehen zu können, und ihre Erfahrungen vermehrt melden.
Welche Personen melden sich?
Von den 92 Personen, die sich im Jahr 2025 gemeldet haben, sind 88 direkte Betroffene, die übrigen sind Angehörige, Zeug:innen oder Fachpersonen. Beim Aufenthaltsstatus der Betroffenen fällt Folgendes auf: 59 % sind Schweizer Staatsangehörige, und eine grosse Mehrheit verfügt über einen festen Aufenthaltsstatus (C- oder B-Bewilligung oder Schweizer Staatsangehörigkeit). Der Bildungsstand und die Kenntnis der eigenen Rechte machen es wahrscheinlicher, dass eine Person eine Diskriminierung meldet. Mit anderen Worten: Die dokumentierten Fälle machen wohl nur einen Bruchteil der in der Schweiz tatsächlich erlebten Situationen aus, da diejenigen, die über die notwendigen Ressourcen und das nötige Selbstvertrauen verfügen, um Meldung zu machen, überproportional vertreten sind.
Die Mehrheit der Betroffenen (58,1%) sind zwischen 25 und 65 Jahre alt, was bedeutet, dass die meisten gemeldeten Fälle im beruflichen Umfeld auftreten – also bei einer Bevölkerungsgruppe, die ihre Rechte besser kennt und sich die Mittel verschafft, sie einzufordern. Auf die 17- bis 25-Jährigen entfallen 20,3% der Fälle, auf Minderjährige 10,8% – ein Anteil, den die Beratungsstelle insbesondere im schulischen Umfeld als zu niedrig einschätzt. Grund dafür sind die strukturellen Schwierigkeiten, Aussagen von Kindern und Jugendlichen aufzunehmen.
Geschlechtsspezifische Diskriminierung: Frauen am stärksten betroffen
Das Ergebnis des Berichts 2025, das am augenfälligsten ist, betrifft die Verteilung der Betroffenen von antimuslimischem Rassismus nach Geschlecht: 71,8% sind Frauen, 25,6% Männer, für die restlichen 2,6% liegen keine Angaben vor. In 46,2% der dokumentierten Fälle konnte die Beratungsstelle einen direkten Zusammenhang zwischen der erfahrenen Diskriminierung und dem Geschlecht der betroffenen Person feststellen, insbesondere wenn die Diskriminierung auf das Tragen eines Kopftuchs zurückzuführen war.
Dieses Phänomen wird in der Fachliteratur als «geschlechtsspezifische Islamophobie» bezeichnet: eine Form der Gewalt, die sich an der Schnittstelle von Rassismus und Sexismus befindet und sich insbesondere gegen das Tragen des Kopftuchs, das äussere Erscheinungsbild und die religiöse Selbstbestimmung von Musliminnen richtet. Das von der Juristin Kimberlé Crenshaw entwickelte Konzept der Intersektionalität zeigt auf, wie diese Frauen gleichzeitig und in untrennbarer Weise sowohl Sexismus als auch Rassismus ausgesetzt sind, in einer neuen Form der Diskriminierung.
In der Schweiz wird diese Situation durch mehrere gesetzliche Bestimmungen weiter verschärft: das kantonale Verbot des Tragens religiöser Symbole für Beamt:innen in Genf, das Verbot der Verhüllung des Gesichts auf Bundesebene («Anti-Burka-Gesetz») sowie lokale Burkiniverbote in bestimmten Schwimmbädern. Der DIAC-Bericht hebt weiter hervor, dass die Fälle in Genf, in denen das kantonale Gesetz über den Laizismus des Staates das Tragen religiöser Symbole durch Beamt:innen verbietet, zu den komplexesten und langwierigsten Fällen gehören, die das Team der Beratungsstelle bearbeitet.
Arbeitswelt und Schule – fruchtbarer Boden für Diskriminierung
Von allen Bereichen, in denen Vorfälle gemeldet wurden, steht das Arbeitsumfeld deutlich an erster Stelle: Arbeitsplatz und Arbeitsmarkt (Anstellung, Bewerbungsgespräche). Der Bericht relativiert dieses Ergebnis jedoch: Es bedeutet nicht zwangsläufig, dass Diskriminierungen am häufigsten in der Arbeitswelt vorkommen, sondern vielmehr, dass dies der Bereich ist, in dem sich die Menschen am ehesten in der Lage fühlen, darüber zu berichten.
An zweiter Stelle steht das schulische Umfeld, das insbesondere die obligatorische Schule und die Hochschulen umfasst. Der Bericht dokumentiert beispielsweise zwei gegensätzliche Fälle, die sich 2025 an Schulen ereignet haben: Im einen Fall entschied sich eine Schule, die gemeldeten Vorfälle zu verbergen und Verfahren gegen die beschwerdeführende Familie einzuleiten; im anderen Fall griff die Schulleitung rasch ein, sanktionierte die verantwortlichen Schüler und stellte das Vertrauensklima wieder her. Für die Beratungsstelle ist diese unterschiedliche Behandlung nicht in der Schwere der Vorfälle begründet, sondern im Willen der Institution, ihre Verantwortung wahrzunehmen.
Der öffentliche Raum, öffentlich zugängliche Läden und Freizeiteinrichtungen sowie das Internet (jedoch nur, wenn eine bestimmte Person direkt adressiert wird, und nicht alle antimuslimisch-rassistischen Kommentare) vervollständigen dieses Bild, neben Meldungen betreffend die Polizei und verschiedene Behörden.
Was bewirken die Massnahmen der Beratungsstelle?
Von den 92 Beratungen, für die ein Ergebnis vorliegt, wurden 43 von der betroffenen Person als hilfreich bewertet. Einige Konflikte konnten dank der Intervention der Beratungsstelle direkt gelöst werden. Der Bericht veranschaulicht diese Feststellung anhand eines konkreten Falls: Eine Mutter und ihre beiden minderjährigen Töchter wurden in einem europäischen Konsulat in der Westschweiz diskriminiert, indem man sie aufgefordert hatte, für ein Passfoto ihr Kopftuch abzunehmen. Ein rasches juristisches Eingreifen hat innert 48 Stunden zur kostenlosen Neuausstellung der Dokumente sowie einer offiziellen Entschuldigung geführt.
Andere Fälle gingen hingegen nicht so gut aus, insbesondere wegen der Angst vor Konsequenzen oder der psychischen und finanziellen Erschöpfung, die durch langwierige Verfahren verursacht wurde. Die Beratungsstelle stellt fest, dass die begleiteten Personen selbst bei einem negativen Ergebnis in der Regel grosse Dankbarkeit für die erhaltene Unterstützung äussern. Allein schon das Gefühl, angehört und ernst genommen zu werden, betrachten sie also als eine eigenständige Form der Wiedergutmachung.
Fazit
Die Daten der Beratungsstelle DIAC für die Jahre 2025 und 2026 zeichnen das Bild eines antimuslimischen Rassismus, der sämtliche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in der Schweiz betrifft, der jedoch muslimische Frauen unverhältnismässig stark belastet, vor allem in der Arbeitswelt und im öffentlichen Raum. Sie weisen weiter darauf hin, dass das hier dokumentierte Ausmass des Phänomens nur die Spitze des Eisbergs darstellt, da Personen, die über soziale und rechtliche Ressourcen verfügen, nach wie vor am ehesten bereit sind, Diskriminierung zu melden. Schliesslich unterstreicht der Bericht die Bedeutung einer sowohl rechtlichen als auch psychosozialen Begleitung sowie die Notwendigkeit, die Mittel für spezialisierte Strukturen zu erhöhen, um Betroffenen einen wirksamen Zugang zu Gerechtigkeit zu ermöglichen.
Bibliografie
Literatur
- Permanence et Observatoire DIAC. (2025). Rapport d’activité 2025 : documenter, accompagner, sensibiliser. Fondation DIAC.
Zur Vertiefung (frei zugängliche Ressourcen) :
- Bundesamt für Statistik und Fachstelle für Rassismusbekämpfung, Erhebung Zusammenleben in der Schweiz
- Beratungsnetz für Rassismusopfer
- Meldeplattform für rassistische Online-Hassrede, ein Projekt der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR)
- Trucco, N., Dehbi, A., Dziri, A., & Schmid, H. (2025). Antimuslimischer Rassismus in der Schweiz: Grundlagenstudie. Freiburg: Schweizerisches Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG), Universität Freiburg
- Touré, M.-A. (2025, 21. März). Les aides publiques dont nous jouissons sont insuffisantes : en Suisse, l’accompagnement des victimes de racisme reste fragile. Le Temps.
