Melden oder nicht melden? Umgang der muslimischen Bevölkerung mit Diskriminierung
Anaïd Lindemann, Universität Lausanne, 2023
Die «Dunkelziffer» der Diskriminierung
Im Jahr 2017 ergab eine gross angelegte Umfrage in Europa, dass mehr als ein Drittel der Angehörige ethnischer Minderheiten (einschliesslich religiöser Minderheiten) und Personen mit Migrationsgeschichte im vergangenen Jahr diskriminiert wurden. Nur jede achte dieser Personen (12 %) meldete den Vorfall einer Einrichtung, die auf solche Vorkommnisse spezialisiert ist oder brachte ihn vor Gericht. Diese Diskrepanz zwischen dem Ausmass der erlebten Diskriminierung und der Zahl der tatsächlich gemeldeten Fälle widerspiegelt die Untererfassungsrate, die gemeinhin als «Dunkelziffer» der Diskriminierung bezeichnet wird.
Die Untererfassung stellt eine grosse Herausforderung für die öffentliche Politik dar, die Meldesysteme mit dem Ziel einrichtet, Diskriminierung zu messen und zu bekämpfen. Berichte über die Zahl der gemeldeten rassistischen Vorfälle sind zwar nützlich, stellen aber nur die Spitze des Eisbergs dar. Daher ist es wichtig, die Untererfassungsquote zu ermitteln und Erklärungen zu finden, um das Phänomen der Diskriminierung besser zu verstehen.
Die Untererfassung in der Schweiz messen
In der Schweiz geht aus einer Erhebung des Bundesamts für Statistik hervor, dass ein Drittel der MuslimInnen ab 15 Jahren der Ansicht ist, im Jahr 2019 diskriminiert worden zu sein. Dies entspricht etwa 136’000 Personen. Angesichts der Tatsache, dass Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit strafrechtlich relevant ist und von Amtes wegen verfolgt wird (Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs), taucht die Frage auf, wie viele dieser Zehntausenden von Personen ihre Erfahrungen gemeldet oder sogar eine Strafanzeige eingereicht haben.
Seit der Annahme dieser Strafnorm im Jahr 1995 infolge der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung hat die Schweiz eine Eidgenössische Kommission gegen Rassismus und kantonale Beratungsstellen für Opfer von Rassismus eingerichtet. Diese Stellen bearbeiten und erfassen die bei ihnen eingehenden Meldungen in einer Datenbank (DoSyRa) und veröffentlichen jährliche, darauf basierende Berichte (Lindemann, 2021). In einigen Gemeinden gibt es zudem Einrichtungen mit einem vergleichbaren Angebot. Parallel dazu existiert eine Datenbank, in der alle Urteile zu Artikel 261bis erfasst werden. Anhand der Differenz zwischen der Anzahl der zur Anzeige gebrachten (und mit diesen Instrumenten erfassten) Diskriminierungen und dem Anteil der Bevölkerung, der sich (gemäss Bevölkerungsumfragen) als Opfer von Diskriminierung betrachtet, lässt sich die «Dunkelziffer» der Diskriminierung in der Schweiz abschätzen.
MuslimInnen erstatten seltener Meldung als Angehörige der jüdischen Glaubensgemeinschaft
Im Jahr 2019 konnte in einer Studie das Verhältnis der Personen geschätzt werden, die einen Vorfall tatsächlich gemeldet oder eine Beschwerde eingereicht haben (Lindemann & Stolz, 2022). Während 136’000 MuslimInnen angaben, im Laufe des Jahres in irgendeiner Form Diskriminiert worden zu sein, verzeichneten die Beratungsstellen 55 Meldungen und die Staatsanwaltschaften fällten vier entsprechende Urteile. Anders ausgedrückt meldeten MuslimInnen, die sich diskriminiert fühlten, den Vorfall in 0,04 % der Fälle einer Fachstelle und in 0,003 % der Fälle den Behörden (Polizei oder Gericht). Die von dieser Gemeinschaft erlebten Diskriminierungen wurden daher weitgehend untererfasst.
Ist diese «Dunkelziffer» der Diskriminierung bei Angehörigen der muslimischen Glaubensgemeinschaft besonders hoch oder gleicht sie der anderer Minderheiten? Um dies herauszufinden, wurden in derselben Studie Daten der muslimischen mit derjenigen der jüdischen Bevölkerung verglichen. Bei letzterer waren schätzungsweise 5’200 Personen der Meinung, Diskriminierung erlebt zu haben (Abbildung 1), was ebenfalls einem Drittel dieser Bevölkerungsgruppe entsprach, während die Fachstrukturen (sowohl die kantonalen Beratungsstellen als auch die von den jüdischen Gemeinschaften getragenen Zentren) 57 Meldungen und die Justizbehörden 12 Rechtsfälle entgegengenommen hatten. Damit stieg die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fall von Antisemitismus gemeldet wurde, auf 1,098 % und die Wahrscheinlichkeit, dass eine Anzeige erstattet wurde, auf 0,231 %, d.h. das Verhältnis war 27- bzw. 77-mal höher als bei den MuslimInnen.
Aus: Lindemann, A. & Stolz, J. (2022), Journal of Ethnic and Migration Studies
In der jüdischen Bevölkerung erfuhr ein vergleichbarer Anteil Diskriminierung. Auch hier wurde eine weitgehende Untererfassung festgestellt, wenn auch in geringerem Ausmass als bei den MuslimInnen. Diese Zahl war übrigens nicht nur für das Jahr 2019 relevant, denn wie eine mehrjährige Analyse der Angaben zeigte, wurden in der jüdischen Bevölkerung mehr (und zwischendurch ähnlich viele) Meldungen und Fälle an die Staatsanwaltschaften herangetragen wie in der muslimischen Bevölkerung, obwohl letztere zahlenmässig stärker vertreten ist.
Vier Hauptgründe für diese Diskrepanz
Wie lässt sich nun erklären, dass von zwei religiösen Minderheiten, die über gleich viele Vorfälle von Diskriminierung berichten, die eine Gemeinschaft diese Vorfälle deutlich seltener meldet als die andere?? In ExpertInneninterviews (mit Leitungspersonen von Beratungsstellen und Verantwortliche der muslimischen und jüdischen Gemeinschaften) wurden vier Faktoren als mögliche Erklärungen für diesen Unterschied identifiziert. Diskriminierung als Schicksal
Erstens betonten die Befragten einen gewissen Fatalismus unter den MuslimInnen, der bei der jüdischen Gemeinschaft weniger ausgeprägt zu sein schien. Tatsächlich gaben die Befragten an, dass MuslimInnen «glauben, dass es nichts bringe, zu reden» und dass sie, selbst wenn sie einen Vorfall melden würden, «überhaupt nichts erreichen würden» (befragte Fachperson der Gemeinschaft, N06[1]). Jüdische Betroffene hingegen schienen von höheren Erfolgschancen auszugehen. Die Analysen zeigten zwar, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Anzeige zu einer Verurteilung führte, für Betroffene aus der jüdischen und muslimischen Gemeinschaft gleich war, doch die absolute Zahl der Verurteilungen war im ersten Fall höher. Mitglieder jüdischer Gemeinschaften hören also häufiger von Beispielen erfolgreicher Anzeigen als muslimische Gemeinschaften, was das grössere Vertrauen in den Ausgang einer Anzeige erklären könnte.
Ablehnung des Opferstatus
Andererseits äussern die verschiedenen Gemeinschaften eine andere Einstellung zum Status des «Opfers». Muslimische Gemeinschaften lehnen diese Zuschreibung in der Regel ab. Zahlreiche Interviewauszüge zeigen, dass sowohl die von Diskriminierung betroffenen Personen als auch die Verantwortlichen muslimischer Organisationen eine grosse Zurückhaltung dabei zeigen, «Beschwerde einzureichen» (befragte Fachperson der Gemeinschaft, N12) und nicht «in einer Opferposition» sein wollen (befragte Fachperson der Gemeinschaft, N03), was eine Anzeige weniger wahrscheinlich oder sozial folgenschwerer macht. Die Verantwortlichen der jüdischen Gemeinden hingegen thematisieren diese Frage nie mit solchen Begriffen und ermutigen stattdessen die Bekämpfung von Diskriminierung.
Struktur der muslimischen Bevölkerung und ihr Verhältnis zu den Behörden
Drittens könnten strukturelle Faktoren die geringere Bereitschaft der muslimischen Bevölkerung erklären, Diskriminierungen zu melden, insbesondere die Tatsache, dass diese eine jüngere Migrationsgeschichteaufweist. 70% dieser Personen wurden nämlich im Ausland geboren (BFS, 2020). So können bei der Beschaffung von Informationen zu den Rechten und hinsichtlich der Existenz von Beratungsstellen für einen Teil dieser Bevölkerungsgruppe aufgrund von Sprachschwierigkeiten oder einer gewissen sozialen Unsicherheit verschiedene Hindernisse auftreten. Die Befragten stellten auch mangelndes Vertrauen in die Strukturen und Behörden fest: zum Beispiel schwierige Erfahrungen mit den Behörden im Herkunftsland oder Befürchtungen, dass sich eine Meldung auf die Aufenthaltsgenehmigung auswirken könnte. Solche Annahmen werden im Übrigen durch die Tatsache gestützt, dass die kantonalen Zentren offenbar mehr Meldungen von Personen der zweiten Generation, also von Personen, die in der Schweiz geboren wurden, erhalten. Bei der jüdischen Gemeinschaft, bei welcher nur eine Minderheit einen Migrationshintergrund aufweist, ist die Situation diametral entgegengesetzt (Baumann & Stolz, 2009).
Professionalisierte Gemeinschaftsstrukturen
Schliesslich ist der organisatorische Faktor, d.h. die Ressourcen und Möglichkeiten, die von den Organisationen der Gemeinschaften zur Verfügung gestellt werden, von entscheidender Bedeutung, um die besonders niedrige Zahl der Meldungen aus der muslimischen Bevölkerung zu verstehen. Hier muss angemerkt werden, dass die jüdischen Gemeinschaften über zwei entsprechende Strukturen verfügen, die auf die Erfassung von Meldungen und die Bearbeitung von Fällen spezialisiert sind und nach dem Vorbild der kantonalen Einrichtungen Jahresberichte veröffentlichen. Die Tatsache, dass die Mehrheit der erfassten Meldungen zu Antisemitismus von diesen Organisationen stammt, deutet nicht nur auf das Fachwissen dieser Strukturen hin, sondern auch auf das grosse Vertrauen, das die Personen ihnen entgegenbringen. Im Gegensatz dazu verfügen die muslimischen Gemeinschaften nicht über vergleichbare Einrichtungen, mit Ausnahme der Anlauf- und Rechtsberatungsstelle der Föderation Islamischer Dachorganisationen in der Schweiz (FIDS), für das kein vergleichbares Zahlenmaterial vorliegt. Wenn eine muslimische Person, die Diskriminierung erlebt hat, den kantonalen Einrichtungen nicht vertraut, sind die Alternativen, an welche sie sich wenden kann, demnach begrenzt. Dieser Mangel an Vertrauen, sei es aufgrund der Anbindung an kantonale Behörden oder aufgrund einer fehlenden Spezialisierung auf Fragen der Diskriminierung von MuslimInnen, wurde von vielen Befragten erwähnt.
Ansätze zur Bekämpfung von Diskriminierung
Einige muslimische Verantwortliche äusserten die Bereitschaft, «dasselbe wie die jüdische Gemeinschaft zu versuchen, weil sie besser organisiert ist und eigene Statistiken hat» (interviewte Fachperson der Gemeinschaft, N09). Tatsächlich richtete die FIDS eine Anlauf- und Rechtsberatungsstelle ein, bei welchem man einen Vorfall (über die ReportApp) melden und eine Beratung durch eine Juristin in Anspruch nehmen kann. Im Jahr 2018 wurden in einem ersten Tätigkeitsbericht 60 registrierte Fälle von Feindseligkeit gegenüber MuslimInnen verzeichnet, das sind so viele wie alle von den kantonalen Einrichtungen registrierten Meldungen zusammen. Auch wenn diese Informationen für einen Vergleich mit den in der Studie analysierten Daten nicht detailliert genug sind und seither kein Tätigkeitsbericht mehr erschienen ist, kann dennoch die Hypothese aufgestellt werden, dass ein professionellerer Umgang mit Diskriminierungsfällen innerhalb muslimischer Gemeinschaften wahrscheinlich zu einer Zunahme der Meldungen führen wird.
Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass es für eine wirksamere Bekämpfung von Diskriminierung und eine bessere Unterstützung der Betroffenen von Vorteil wäre, wenn staatliche Strukturen enger mit den Gemeinschaften zusammenarbeiten würden, um die Vertrauensbildung zu fördern und dass umgekehrt die Gemeinschaften ermutigt werden sollten, ihre eigenen Strukturen professioneller aufzuziehen. Zudem sind Statistiken über gemeldete Fälle und Gerichtsverfahren mit Vorsicht zu interpretieren, da sie nicht direkt etwas über das tatsächliche Ausmass der Diskriminierung einer Minderheit aussagen.
[1] Die Experteninterviews der Studie wurden anonymisiert und nummeriert, wobei der Buchstabe «N» für die Verantwortlichen von ethnisch-religiösen Vereinigungen und der Buchstabe «E» für die Verantwortlichen von kantonalen Zentren steht.
Bibliografie
Literatur
Baumann, M., & Stolz, J. (2009). La diversité religieuse en Suisse: chiffres, faits et tendances. In M. Baumann & J. Stolz (Eds.), La nouvelle Suisse religieuse. Risques et chances de sa diversité (pp. 44-71). Genève: Labor et Fides.
Zur Vertiefung
Literatur
Bundesamt für Statistik. (2019). Erhebung zum Zusammenleben in der Schweiz (ZidS): Ergebnisse 2018.
Kaiser, C. R., & Miller, C. T. (2001). Stop Complaining! The Social Costs of Making Attributions to Discrimination. Personality and Social Psychology Bulletin, 27(2), 254-263.
Lindemann, A., & Stolz, J. (2021). Perceived discrimination among Muslims and its correlates. A comparative analysis. Ethnic and Racial Studies, 44(2), 173-194.
Simon, P. (2005). The measurement of racial discrimination: the policy use of statistics. International Social Sciences Journal, 57(183), 9-25.