Scharia
Scharia bedeutet im Arabischen «der Weg, der zur Quelle (oder: zur Tränke) führt». Der Begriff bezeichnet die islamische Normativität in ihrer Gesamtheit. Es handelt sich dabei nicht um ein kodifiziertes Rechtswerk, sondern um den «Willen Gottes», der in verschiedenen Quellen wie dem Koran und der Sunna zu finden ist und auf Basis umfassender Prinzipien und Auslegungsmethoden jeweils konkret definiert werden muss. Die Scharia enthält Vorgaben bzgl. individueller Pflichten, Riten sowie bezüglich des Zusammenlebens auf Ebene der Familie und der Gesellschaft. Im sunnitischen Islam setzten sich vier Rechtschulen zur Auslegung der Scharia durch: die hanafitische, malekitische, schafiitische und die hanbalitische Rechtschule.
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