Rechtschulen

Der sunnitische Islam kennt vier Rechtschulen, die jeweils nach ihren Gründern benannt sind: 1. Die hanafitische (nach Abu Hanifa, Kufa, gest. 767, die malekitische (nach Malik Ibn Anas, Medina, gest. 795), 3. die schafiitische (nach Al-Schafii, Mekka, Medina, Bagdad, Fustat, gest. 820), 4. die hanbalitische (nach Ibn Hanbal, Bagdad, gest. 855). Auf der Grundlage einer komplexen Quellen- und Methodenlehre definieren diese Rechtschulen das Regel- und Normwerk, nach dem Muslime/innen leben sollen. Jede der vier Rechtschulen dominiert in gewissen geographischen Regionen (die malekitische in Nordafrika, die hanafitische in Türkei und den Balkanstaaten, die hanbalitische in Saudi-Arabien und die schafiitische in Indonesien oder Malaysia).  In der Schweiz sind aufgrund der Herkunftsländer von hier lebenden Muslimen/innen vor allem die hanafitische und die malekitische Rechtschule präsent. Die heute in der Praxis existierenden Unterschiede zwischen ihnen sind dabei gering. Details in der Ausführung der fünf Säulen, aber auch Vorgaben im Bereich der Eheführung, Familienorganisation oder anderen alltagsrelevanten Bereichen können in gewissen Punkten voneinander abweichen.

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